Das Verbandsbeschwerderecht in Umwelt- und Raumplanungsangelegenheiten nach den Artikeln 74–79 ist ausgeschlossen bei:
a. Erlassen, Beschlüssen und Entscheiden, die auf Volksabstimmungen in Bund, Kantonen oder Gemeinden beruhen;
b. Erlassen, Beschlüssen und Entscheiden der Parlamente des Bundes, der Kantone oder Gemeinden.
So lautet der neue
Artikel 30a der Schweizerischen Bundesverfassung nach dem Willen des Initiativkomitees, sollte die Abstimmung durch den Souverän angenommen werden. Naja.. viel Wellen macht die nächste Abstimmung nicht. Die
SVP schmollt noch immer in der Oppositionsecke und getraut sich nach den Hackenschlägen der Parteiführung resp. des Parteiführers nicht mehr, Position zu beziehen. OK, Bortoluzzi kann sein Kauwerk nicht halten und schiesst wie immer auf BR Schmid. Aber ansonsten ist es in der Ecke
SVP unnatürlich ruhig.
Auslöser war das Theater rund um das Hardturmstadion. Das durfte wohl von linken Netten besetzt, aber vor der Euro 08 nicht ausgebaut werden. Schuld waren in diesem Fall nicht die Netten sondern die Normalen, die Angst vor Schattenwurf hatten. Jaja, das gibt es. Die FDP hat den Braten gerochen und sofort eine Initiative gestartet, die ihr jetzt selber zum Verhängnis werden könnte. Die EM08 ist nämlich vorbei und kein Schwein interessiert sich mehr für die Initiative.
Aber egal..., wer sich den neuen Artikel zu Gemüte zieht wird rasch lesen, dass dort ein massiver Haken ist. Sobald der
Gemeinderat ein
Projekt beschlossen hat, darf ein
Verband keine Beschwerde mehr einreichen.
Fakt ist, es braucht das Verbandbeschwerderecht. Nicht jeder Verband kann an jeder Gemeindeversammlung genügend informieren und nicht jede Gemeindeversammlung ist genügend über die bestehenden Gesetze informiert. Gemeinderäte handeln oft im Affekt und vergessen zu Gunsten der eigenen Gemeinde einzelne Artikelchen des Gesetzes. Ausserdem, den meisten Beschwerden wird stattgegeben. In diesem Sinne also ein gutes Signal an die Wirtschaft. N
icht alles, was gewünscht wird ist auch wünschenswert!