Ich binde auf bestimmten Seiten von mir Werbung ein. Geld verdienen kann ich damit nicht gerade... aber immerhin lerne ich, damit umzugehen. Sozusagen Onlinemarketing für Dummies.
Bei der Registrierung wird der Teilnehmer sozusagen unter ferner liefen über den Einsatz informiert... und in Buchstaben, nicht in Zahlen. Fällt nämlich weniger auf. In den AGB muss ich mit meinem 17Zoll Laptop in den AGB nach dem Preis suchen... und finde einen ersten Hinweis auf kostenpflicht erst, nachdem ich den Text runtergescrollt habe. Nämlich in Punkt 1, am Ende des zweiten Absatzes:
wobei wir jedoch darauf hinweisen, dass die Auszahlung eines Gewinnes von weniger als zehn Euro wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, da in diesem Falle die Spielgebühren höher sind, als der Gewinn.
Hmmm... OK, das könnte also tatsächlich etwas kosten... aber da kommen noch viele Informationen, die mit den Kosten nichts zu tun haben.... Unter Joker dann:
Joker:
In jedem Spiel hat der Kunde die Möglichkeit drei kostenlose Joker zu nutzen:
1. Der 50:50 Joker entfernt 2 falsche Antworten, so dass nur eine richtige und eine falsche Antwort übrig bleibt.
2. Der "Frage tauschen"-Joker ersetzt die aktuell zu beantwortende Frage gegen eine Neue. Für die Beantwortung der neuen Frage stehen Ihnen wieder 30 Sekunden zur Verfügung.
3. Der Zeitjoker erhöht die verbleibende Zeit um einen Zeitbonus von 30 Sekunden.
Alle Joker können nur ausgelöst werden, wenn die Zeit für die Beantwortung der aktuellen Frage noch nicht abgelaufen ist. Danach ist eine Einlösung der Joker nicht mehr möglich.
Zusätzlich hat der Kunde in jedem Spiel einmal die Möglichkeit einen Super-Joker einzusetzen. Dieser wird angeboten, wenn der Kunde (ab der Stufe 2) erstmalig eine Frage falsch beantwortet hat oder die Zeit abgelaufen ist. Bei Einsatz des Superjokers wird das Spiel, unter nochmaliger Berechnung der Spielgebühr in Höhe von zehn Euro, an derselben Stelle fortgesetzt, an welcher der Kunde die entsprechende Frage falsch beantwortet hat oder die Zeit abgelaufen ist. Die Frage- und Spielstufe bleibt somit erhalten.
Zeit für die Beantwortung der Fragen bleibt übrigens nicht viel... in der "Qualifikationsrunde", 30 Sekunden pro Frage. Aber, die Fragen sind sooo einfach, man könnte fast versucht sein........ Dass ab der ersten Stufe dann pro Stufe 9 Fragen zu beantworten sind, erhöht die Chancen nicht wirklich. Aber man will ja etwas gewinnen, und da nicht jeder die AGB durchliest wie ich, wird sich da wieder der eine oder andere anmelden. Lebenscheck, Führerscheincheck und Namen und Ahnen lassen grüssen.
Der Schwierigkeitsgrad der Fragen erhöht sich von Gewinnstufe 1 bis Gewinnstufe 10 ständig. Je höher die Gewinnstufe ist, desto mehr sind Detail-/Spezialkenntnisse für die Beantwortung der Fragen notwendig.
Aha....
§ 3 Datenschutz
Auch hier wird es Interessant....
Der Betreiber benötigt zur Durchführung des Geschicklichkeitsspieles einige Daten vom Kunden. Der Kunde stimmt der Nutzung, die bei der Inanspruchnahme der Dienste des Betreibers anfallenden und zu deren Durchführung notwendigen personenbezogenen Daten, zu.
Ok....
Der Kunde erkläret hiermit sein Einverständnis, dass seine persönlichen Daten vom Betreiber gespeichert und ausgewertet werden. Der Betreiber ist berechtigt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages die Ihm anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Weiterhin stimmt der Kunde dem Erhalt einer regelmäßigen Infomail durch den Betreiber zu, die aber in den Benutzereinstellungen jederzeit durch den Kunden deaktiviert werden kann.
Auch ok.
Der Kunde stimmt weiterhin zu, dass seine Daten nicht nur vom Betreiber selbst, sondern auch von dessen Kooperations- Partnern genutzt werden können. Die Kooperationspartner können hierbei unter Beachtung des Datenschutzrechtes Zugriff auf die Datenbank des Betreibers erhalten.
Aha.... Ich bezahle also für die Teilnahme (hat schon jemand den Preis gefunden?) und dafür darf die DEUS Deutsche Unterhaltungsspiele GmbH meine Adressdaten an "Kooperationspartner" verkaufen. Sososeli...
Aber, wer nicht wagt, der nicht gewinnt! Guckst Du:
§ 4 Gewinne
Die nachfolgenden Gewinne kann sich der Kunde nach einer richtigen Beantwortung sämtlicher Fragen der jeweiligen Gewinnstufe gutschreiben lassen. Entscheidet sich der Kunde hingegen für eine Fortsetzung des Spieles in der nächst höheren Gewinnstufe, riskiert dieser seine bislang erreichte Gewinnsumme, erhält jedoch andererseits auch die Chance auf einen höheren Gewinn.
Fast wie bei der Millionenshow, blos hat man dort nach ein paar Fragen einen Mindestgewinn.
Die Auszahlung des auf dem Spielerkonto gutgeschriebenen Gewinns kann der Kunde durch eine entsprechende eMail an den Betreiber beantragen. Nach Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Gewinnes erhält der Kunde vom Betreiber eine Mitteilung per Post und eMail. Nach Mitteilung der Bankverbindung wird der beantragte Gewinn nach Verrechnung mit den noch offenen Spielgebühren ausgezahlt bzw. ein Verrechnungsscheck per Post zugesandt.
Also... ich muss den Betreiber benachrichtigen, damit der prüfen kann und mir danach per Post und Mail wieder eine Nachricht schicken kann damit ich ihm meine Bankverbindung mitteilen kann? Korrekt? Wow... das Wort kompliziert erhält hier eine völlig neue Bedeutung.
Die zehn Gewinnstufen erspare ich Euch... pro Stufe sind es, bis auf Stufe 1, 9 Fragen.... Also 86 Fragen, die richtig zu beantworten sind. Aber, immer schwierigere Fragen!!
Der Betreiber behält sich das Recht vor, jeden Gewinn auf rechtmäßige Entstehung (im Sinne des Spielablaufes) zu überprüfen. Sollte sich ein Betrug z.B. durch technische Manipulation oder Insiderwissen nachweisen lassen, ist der entstandene Gewinn nichtig. Etwaige Kosten der Überprüfung oder anderer hierdurch entstandener Schäden gehen in diesem Fall zu Lasten des Kunden und werden von uns umgehend, ggf. gerichtlich und einhergehend mit der Erstattung einer Strafanzeige wegen Betruges gemäß §263 StGb, geltend gemacht. Bei Betrugsverdacht, behält sich der Betreiber das Recht vor, den Kunden für alle zukünftigen Spiele zu sperren und von millionenquizshow.de auszuschließen. Es steht dem Kunden jedoch frei, seine Unschuld in Bezug auf die gegen Ihn gerichteten Verdachtsmomente, nachzuweisen.
Hust... lasst Euch den letzten Satz auf der Zunge zergehen.... die Firma DEUS Deutsche Unterhaltungsspiele GmbH mit der Millionenquizshow.de kehrt also das deutsche Recht nach meinem dafürhalten um und wendet sich von der Unschuldsvermutung ab. Klärt mich auf, aber nach meinem Rechtsverständnis muss nicht ich meine Unschuld, sondern der Kläger meine Schuld beweisen, oder nicht??
Jetzt kommts:
§ 5 Spielgebühren
Also, unter §5 wird endlich auf den finanziellen Aspekt und damit die Verdienstmöglichkeiten der Firma DEUS Deutsche Unterhaltungsspiele GmbH mit der Millionenquizshow.de eingegangen. Soll ja auch sein, dagegen habe ich nichts. Jeder will etwas verdienen. Ich auch!
Für jedes Spiel ist eine Spielgebühr in Höhe von 10 (zehn) Euro zu entrichten. Die Spielgebühr fällt jedesmal an, sobald ein neues Spiel ausgelöst wird. Eine Ausnahme besteht lediglich für das Spielen der Qualifikationsrunde ohne nachfolgende Registrierung. Auf die Spielgebühr von zehn Euro pro Spiel wird im Rahmen der Registrierung hingewiesen und vom Kunden durch das setzen des Hakens ausdrücklich akzeptiert.
Hmm... welcher Haken? Ich finde keinen Haken, mit dem ich die Spielgebühr akzeptiere, nur eine Checkbox, mit der ich die AGB akzeptiere und eine Checkbox, mit der ich den Newsletter abonniere. Einen Haken finde ich eigentlich nur darin, dass die Firma DEUS Deutsche Unterhaltungsspiele GmbH im Internetauftritt mit der Millionenquizshow die Kosten für den Nutzer in den AGB versteckt. Dies ist, laut einem deutschen Gerichtsurteil, nicht zulässig.
Die vom Betreiber erhobene Spielgebühr stellt eine Dienstleistungsgebühr zur Deckung der Betriebskosten für die zur Verfügung gestellte Internetdienstleistung dar und wird unabhängig von einem ggf. erreichten Gewinn erhoben. Sie ist ausdrücklich kein Spiel- oder Wetteinsatz im Sinne des §762 BGB.
Ja, wieso weisen wir denn so ausdrücklich darauf hin?
Angefallene Spielgebühren werden mit vom Kunden bereits erreichten Gewinnen verrechnet. Sollten die angefallenen Spielgebühren die erreichen Gewinne übersteigen, wird dem Kunden nach Ablauf einer angemessenen Frist der entsprechende Negativbetrag per eMail, sowie per Post, in Rechnung gestellt. Die Spielgebühr ist nach erfolgter Registrierung bzw. bei bereits erfolgter Registrierung mit der Anmeldung des Kunden zum Weiterspielen sofort zur Zahlung fällig.
Ja, wenn das jemand mit den AGB akzeptiert und bei der Registrierung auch noch... "zehn Euro" kann man ja nicht überlesen. 10 Euro / 10.-€ wäre zwar noch ein bisschen auffälliger...
Unter Pflichten des Kunden dann noch....
Der Kunde versichert, dass er keine geschäftlichen Absichten hat und die ihm anvertrauten Daten - auch dritten Personen - nicht zu kommerziellen Zwecken oder zu Werbezwecken verwendet.
Verstehe ich nicht ganz... aber wird schon in Ordnung sein.
§ 9 Widerrufsrecht / Widerrufsbelehrung
Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung (Wird zusätzlich mit der eMail für die Accountbestätigung, sowie mitsamt der Rechnung per eMail, zugestellt). Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
DEUS Deutsche Unterhaltungsspiele GmbH
-Kundenservice-
Postfach 021313
10125 Berlin
Soso... müsste ich jetzt mein Gedächtnis einsenden?
Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt vorzeitig, wenn der Vertragspartner des Kunden mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Kunde diese selbst veranlasst hat (im vorliegenden Fall durch das Starten des jeweiligen Spiels).
Das heisst, sobald ich mit dem Spiel begonnen habe, kann ich den Vertrag nicht mehr stoppen. Wann beginnt das Spiel? Schon mit der Qualifikationsrunde bei der Millionenquizshow?
Mein persönliches Fazit: Die Aufklärung über die Kosten und die Weitergabe der persönlichen Daten ist meiner Meinung nach suboptimal gelöst. Der Preis gehört, nicht nur nach meiner Meinung, als Ziffer geschrieben. Ob jemand die 86 Fragen richtig beantworten kann sei dahingestellt. Ich vermute, und das kann ich auf keine Art und Weise belegen, die 86 Fragen innert 2580 Sekunden zu beantworten dürfte eher schwer sein. Dass bei jeder Stufe 10 Euro fällig sind... ist meiner Meinung nach eher ein Spieleinsatz als ein Aufwand für die Dienstleistung. Es kostet einen Betreiber einer Seite nicht mehr, ob nun 10 Fragen oder 80 Fragen beantwortet werden. Das Risiko für den Betreiber eine höhere Summe auszahlen zu müssen steigt jedoch mit jeder richtig beantworteten Frage. Um zum Schluss zu kommen: Wer mag soll mitspielen. Aber erst, nachdem er die AGB genau gelesen hat und sich bewusst ist, dass
Beitraege






