Der Erste Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat in einem lange erwarteten Urteil (I ZR 18/06) am heutigen Donnerstag entschieden, dass für PCs derzeit keine Urheberrechtsabgaben zu leisten sind. Dem Gericht zufolge sind PCs nicht für das Anfertigen von Kopien durch Ablichtung eines Werkstücks oder eine vergleichbare Weise bestimmt. Mit einem Computer können nach Ansicht der Richter "weder allein noch in Verbindung mit anderen Geräten fotomechanische Vervielfältigungen wie mit einem herkömmlichen Fotokopiergerät hergestellt werden". Daher könne die Klägerin in Form der VG Wort für PCs auch keine Pauschalvergütung für Privatkopien verlangen. Der Bundesgerichtshof kippte damit zwei entgegengesetzte, zugunsten der Verwertungsgesellschaft ergangene Beschlüsse niederer Instanzen und stellte sich auf die Seite des beklagten Computerherstellers Fujitsu-Siemens.
So schreibt Heise am 2. Oktober.
Ich frage mich, wann wir für WC Papier Urheberrechtsabgaben bezahlen müssen. Mal abgesehen davon, dass nach der Benutzung nicht viel mehr Scheiss drauf ist wie bei vielen Publikationen und Forderungen von Künstlern und Politikern könnte man das Papier doch glatt zum Vervielfältigen von Büchern nutzen.
Buchtipp: Recht des geistigen Eigentums- Patente, Marken, Urheberrecht, Design
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