Jaja, so spielt das Leben. Da mokiert sich die SVP und deren Exponenten gegen die Einbürgerungsentscheid des Bundesgerichtes, dass Einbürgerungen an der Urne nicht zulässig sind resp. Ablehnungen begründet sein müssen und nun das. Wie ich in der NZZ soeben gelesen habe, hat nun ein SVP-Mann gegen einen Entscheid der Gemeindeversammlung von Schwyz beim Verwaltungsgericht rekuriert. Der Grund war, dass der eingebürgerte junge Mann keinen tadellosen Leumund hatte. Die Schule hatte ihn sogar einmal vom Unterricht ausgeschlossen, auch sonst war sein Benehmen leicht daneben.
Tja, der SVP-Mann bekam recht, der junge Mann zog das Urteil ans Bundesgericht weiter und hat auch dort verloren. In der Sache finde ich es korrekt. Mich wundert lediglich, dass ausgerechnet die SVP (oder hier ein SVP-Vertreter) dem Souverän das letzte Wort abspricht und mit Gerichtsurteilen einen Volksentscheid umstösst.
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