Wer kennt sie nicht, die
KSK? Richtig, eigentlich kennt sie kaum jemand. Dabei sollten alle, die irgendwas mit einem Künstler zu tun haben, die KSK dringend kennen lernen. Dringenst, würde ich sogar sagen. KSK ist die Abkürzung für die
Künstler Sozialkasse. Auf den Zweck dieser Kasse muss nicht näher eingegangen werden, der ist schon ok. Aber auf die Finanzierung der Kasse, die ist etwas ungewöhnlich.
Nehmen wir mal an, Du lässt Dir eine Homepage machen, inkl. Design. Dann solltest Du ganz schnell 4.9% Künstlersozialabgaben an die KSK bezahlen, damit Du nicht mit dem Gesetz in Konflikt kommst. Richtig, DU musst das bezahlen, nicht der Künstler. Dabei ist es egal, ob im Rechnungsbetrag noch irgendwelche Spesen des Künstlers einbezogen sind...

Guckst Du
hier.
Entgelt im Sinne des KSVG ist alles, was der Unternehmer aufwendet, um das künstlerische / publizistische Werk oder die Leistung zu erhalten oder zu nutzen. Ob es sich bei den Aufwendungen um Gagen, Honorare, Tantiemen, Lizenzen, Ankaufpreise, Zahlungen aus Kommissionsgeschäften, Sachleistungen, Ausfallhonorare, freiwillige Leistungen zu Lebensversicherungen oder zu Pensionskassen oder andere Formen der Bezahlung handelt, ist unerheblich.
Zum Entgelt gehören grundsätzlich auch alle Auslagen (z. B. Kosten für Telefon und Fracht) und Nebenkosten (z. B. für Material, Hilfskräfte und nicht künstlerische Nebenleistungen), die dem Künstler vergütet werden.
Das beste daran ist aber, dass Du auch bezahlen musst, wenn ein Künstler von der KSK nicht profitieren kann oder im Ausland arbeitet!
Die Künstlersozialabgabe wird auch für Zahlungen an Personen erhoben, die selbständig künstlerisch/publizistisch tätig sind, aber nicht nach dem KSVG versichert werden können. Künstler oder Publizist in diesem Sinne ist auch, wer die künstlerische/publizistische Tätigkeit nur nebenberuflich oder nicht berufsmäßig ausübt (z. B. Beamte, Studenten, Rentner, die nebenbei publizistisch oder künstlerisch tätig sind), oder wer seinen ständigen Aufenthalt im Ausland hat oder im Ausland tätig ist.
Auf gut Deutsch heisst das: Arbeitet ein Schweizer Künstler für einen deutschen Kunden, muss dieser (der deutsche Kunde) dafür 4.9% des Rechnungsbetrages an den deutschen Staat abliefern. Dies obwohl der Schweizer Anbieter NIE davon profitieren kann.
Meine Empfehlung: Raus aus Deutschland!
Eigentlich nimmt mich jetzt nur noch wunder, ob die KSK die Abgaben für Dipl.-Des. Olaf Uri Menke bezahlt hat. Immerhin hat er die Seite für die Künstlersozialkasse gemacht. Oder halt für die Unfallkasse des Bundes, Abt. Künstlersozialkasse.
Aufmerksam wurde ich auf
das Thema Künstlersozialkasse im pro-seo Forum