Da suche ich im Netz News und stosse auf eine alte Meldung... na sowas.
Ongate begrüsst in einem relativ unbekannten Presseportal (News4press.com) mit einer Pressemitteilung ein Urteil des LG Rostock. Dieses Urteil soll, nach Aussage von
Ongate, die Arbeiten im Bereich
SEO dem Urheberrecht unterstellen. Obwohl hier eigentlich spezifische Texte gemeint sind, könnte beim ersten Lesen des Artikels durchaus der Gedanke kommen, dass auch einzelne, kleinere Passagen und Wortkombinationen gemeint sind. Meiner Meinung nach, und ich schreibe hier immer nur meine persönliche Meinung

, ist der Artikel ein guter Backlink für die Domain
ongate.eu. Mehr Wert hat die Aussage von Frau Rüffer der Firma
Ongate eigentlich nicht. OK, der Artikel ist recht gut geschrieben... und dafür hat ja
Ongate oder Frau Rüffer auch das Urheberrecht am Artikel. Genau so, wie wenn ein Artikelschreiber einen Artikel für eine Website schreibt und das Urheberrecht nicht an den Betreiber der Seite abtritt.
Übrigens... ein Urteil eines LG ist noch lange nicht der Weisheit letzter Schluss. Wie die Erfahrung gezeigt hat, dürfen sich Urteile von LG in D widersprechen