Ein Teil der Frequenzen, die traditionell für die terrestrische Fernsehübertragung genutzt wurden, wird in Zukunft neuen mobilen Kommunikationsdiensten vorbehalten sein. Dies hat der Bundesrat entschieden, indem er die Änderungen des Nationalen Frequenzzuweisungsplans (NaFZ) verabschiedet hat.
So schreibt das Bundesamt für Kommunikation am 12.11. auf seiner Website. Demzufolge dürften vermutlich bald weitere Konzessionen in den Verkauf kommen...
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