4542 Luterbach
Vor einigen Tagen ging eine junge Person auf die Raiffeisenbank in 4542 Luterbach und wollte dort ein Jugendsparkonto für das eigene Kind eröffnen. War eigentlich auch kein Problem... aber als das Schalterfräulein zum Abschluss meinte, für Abhebungen solle angeblich jeweils der Beleg des für das Kind gekauften Artikels auf die Bank gebracht werden, stutzte die betreffende Person doch ein bisschen.
Weil die Sache so unglaublich tönt, noch einmal: Ich eröffne auf der Raiffeisenbank Wasseramt Mitte in Luterbach ein Jugendsparkonto. Nun kann ich nicht, falls notwendig, Geld abheben um meinem Kind etwas zu kaufen, was es sich schon lange wünscht. Nein, ich muss zuerst einkaufen und dann mit dem Kassenbeleg auf die Bank gehen, damit ich das Geld erhalte. Vielleicht meint dann das Kassenfräulein noch, dass der Einkauf nicht nötig gewesen wäre und gibt das Geld nicht heraus.... Man stelle sich vor, ich muss mit dem Einkaufsbeleg der Migros zur Bank, damit ich von meinem Lohnkonto das Geld für den Einkauf erhalte. Hüstel...
Meine lieben Verantwortlichen der Raiffeisenbank Wasseramt Mitte in Luterbach, das geht zuweit. Der Schutz des Kindes in Ehren, aber ein bisschen an die Vernunft der Eltern und deren Erziehungsverantwortung glauben sollten Sie schon. Rein theoretisch dürfte man sich fragen, ob dies in der gesamten Schweiz so gehandhabt wird. In den AGB habe ich auf die Schnelle nichts gefunden. Evtl. sind die Luterbacher da einmal schneller als die ganze Schweiz.
Beitraege




dachte schon, Du bist irgendwo in Spanien verschollen....
Ich würde auch die Konkurrenz empfehlen, am besten eine national resp. regional agierende Bank (Baloise bank SoBa).
Christian