die Richter in Strassburg hätten die ihnen durch «Art. 19 und 34 der EMRK übertragenen Zuständigkeiten überschritten». Konkret habe der Gerichtshof «Einfluss genommen auf die landesrechtliche Ausgestaltung einer obligatorischen Sozialversicherungsleistung, auf welche die EMRK selbst keinen Anspruch gibt»
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Nun, wenn wir Schweizer schon so deutlich werden... in D wäre die 7. Kavallerie ausgerückt!
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